Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - der "Katzenpension Potsdam" - 01.02.2017

 

I. Übernahme

Die Katze ist bei der Übernahme gesund.

Sie ist gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche. Bei Freigängern gegen Tollwut und möglichst gegen Leukose geimpft. (Bitte mit dem Tierarzt besprechen.)

Die Impfungen dürfen nicht älter als 11 Monate vor der Übernahme sein, die letzte Impfung sollte möglichst 30 Tage vor dem Betreuungsbeginn sein. Der Impfausweis der Katze wird bei Betreuungsantritt der Pension vorgelegt.

Sollte die Katze nicht geimpft sein wird bei Ansteckung von der Pension keine Haftung übernommen.

 

II. Erkrankungen

Erkrankungen der Katze werden vor Beginn der Betreuung vom Tierhalter der Pension mitgeteilt. Eventuelle Behandlungen werden besprochen.

Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder Folgeschäden während der Betreuungszeit wird von der Pension keine Haftung übernommen.

Sollte die Katze während der Betreuungszeit erkranken, ist die Tierpension berechtigt nach eigenen Ermessen einen Tierarzt ihrer Wahl hinzuziehen.

Die Kosten zur Behandlung und die Medikamente  übernimmt der Tierhalter. Die Zahlung erfolgt bei Abholung der Katze.

Dies gilt auch für Erkrankungen ohne sichtbaren Verlauf und für den Fall, dass der Tierhalter eventuelle Krankheiten verschwiegen hat.

 

III. Pflege

Auf Wunsch wird ihre Langhaar-Katze mehrmals wöchentlich von uns gebürstet, hierzu bitte der Pension konkrete Vorstellungen mitteilen.

Wird die Katze mit verfilztem oder verklettetem Fell abgegeben, übernimmt die Pension keine Garantie, dass die Katze mit einem glatten und klettfreiem Fell zurückgegeben werden kann.

 

IV. Schäden

Es wird in den Aufnahmebedingungen darauf hingewiesen, dass die Katzen vorrangig in einer Gruppe gehalten werden. Katzen die unverträglich sind werden von der Gruppe getrennt. Sollte der Tierhalter ausschließlich eine Gruppenbetreuung wünschen wird er darauf hingewiesen, dass die Pension für eventuelle Schäden mit anderen Pensionstieren keine Haftung übernimmt. Bei Eigenverschuldung der Pension wird nach Prüfung der Ausgleich über die Tierhaftpflichtversicherung "Uelzener" geregelt.

 

VI. Buchung

Die Reservierung eines Platzes sollte rechtzeitig erfolgen, speziell zu den Ferienzeiten. Es gibt keine Garantie für einen nichtgebuchten Platz. Sollte ein gebuchter Platz nicht in Anspruch genommen werden sollte grundsätzlich abgesagt werden. Eine Reservierung gilt bei uns als verbindlich. Sollten Plätze nicht rechtzeitig abgesagt werden fallen Stornokosten an. Bis 10 Tage vor dem gebuchten Termin kostenlos, bis 5 Tage vorher 50 % und unter 5 Tage 80 %.

 

VII. Kosten

Die Kosten für den vereinbarten Aufenthalt der Katze wird bei Abgabe in - Bar - in der Pension bezahlt.

 

VIII. Nichtabholung

Sofern die vereinbarte Aufenthaltsdauer um 7 Tage überschreitet, ohne dass eine Nachricht des Tierhalters erfolgte, ist die Pension berechtigt die Katze an Dritte zu vermitteln. Alle Ansprüche des Tierhalters sind damit erloschen. Der Tierhalter hat dann auch keinen Anspruch auf eine Auskunft über den Verbleib der Katze oder Schadenersatz in jeglicher Form.

Der Tierhalter schuldet die Kosten für die gesamte Betreuung bis zur Vermittlung der Katze. Dies gilt auch bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

 

IX. Information

Die Pension wird befugt, selbst zu entscheiden bei einem Notfall den Tierhalter oder die angegebene Person im Betreuungsvertrag zu informieren.

 

Kontaktdaten

Telefon: 0151-1581312

Internet: www.katzenpension-potsdam.net

E Mail: katzenpension-potsdam@web.de - Ohne Rückantwort.